Innovationspreis Niedersachsen

Bereits zum 10. Mal verleiht das Niedersachsen.next Innovationsnetzwerk den Innovationspreis Niedersachsen. Gemeinsam mit dem niedersächsischen Wirtschafts- und dem Wissenschaftsministerium suchen wir kreative Ideen, mutige Lösungen und Projekte mit echtem Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft.

Worum geht es beim Innovationspreis Niedersachsen?

Der Innovationspreis sucht Unternehmen und Konsortien, die eine Technologie (weiter)entwickelt und am Markt etabliert haben, die das Potenzial hat, die Transformation des niedersächsischen Wirtschafts- und Innovationssystems voranzutreiben und langfristig zu prägen. Eine Innovation, die als Wegbereiter für weitere technologische Innovationen in Niedersachsen dienen kann oder das sogar schon tut.

In jeder Kategorie werden die drei spannendsten Bewerbungen nominiert, öffentlichkeitswirksam präsentiert und mit einem hochwertigen Imagefilm ausgezeichnet. Die Sieger*innen jeder Kategorie erhalten zusätzlich ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro.

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Die Kategorien

Kategorie Schlüsseltechnologien

Preis für herausragende technologische Neuheiten und Weiterentwicklungen

Tiefgreifende Veränderungen bestehender Marktmechanismen, die Kreation neuer Märkte und Wirtschaftszweige sowie der Aufbau neuer Innovationssysteme stellen unsere Wirtschaft vor große Herausforderungen. Schlüsseltechnologien sind zentrale Wegbereiter und Voraussetzung für technologische Innovationen zur Bewältigung dieser schnell voranschreitenden Transformation. Jede dieser Technologien besitzt das Marktpotenzial für unterschiedlichste Wirtschaftszweige und ist in der Lage, die wirtschaftlichen Strukturen nachhaltig zu verändern. In dieser Kategorie werden Unternehmen und Konsortien prämiert, deren Produkte, Prozesse und Verfahren einen wesentlichen Beitrag zur ressourcenschonenden, digitalen und zukunftsfähigen Transformation sowie zur Souveränität des Technologie- und Innovationsstandortes Niedersachsen leisten.

Es werden besonders auch etablierte Unternehmen, die sich den aktuellen transformatorischen Herausforderungen erfolgreich stellen, dazu ermutigt, sich auf den Innovationspreis zu bewerben.

Der Fokus liegt auf Unternehmen und Konsortien mit Innovationen in den folgenden Bereichen:

  • Digitalisierungstechnologien (Mikro-/Nanoelektronik, KI, IoT, Digitale Mobilitätstechnologien)
  • Materialwissenschaften (Neue Werkstoffe, Nanotechnologie)
  • Produktion (Advanced Manufacturing, Photonik, Robotik)
  • Life Sciences (Biotechnologie, Medizintechnik, Technologien für die Bioökonomie)

Die Innovationen müssen eindeutig einer der oben genannten Kategorien zuzuordnen sein. Die entstandenen Produkte oder Dienstleistungen müssen marktreif oder bereits erfolgreich in den Markt eingeführt worden sein. Unternehmensintern eingeführte Prozesse und Verfahren müssen abgeschlossen und implementiert sein.

Kategorie Wissens- und Technologietransfer

Preis für herausragende Formen der Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Akteuren

Der funktionierende Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. Gesellschaft stellt die inhaltliche Grundlage vieler technologischer und sozialer Innovationsprozesse dar und leistet einen zentralen Beitrag zur zukünftigen ökonomischen Wertschöpfung sowie zur Bewältigung aktueller Transformationsherausforderungen. In dieser Kategorie werden Konsortien prämiert, denen es gemeinsam auf beispielhafte Art und Weise gelungen ist, Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Praxis zu überführen, beziehungsweise Impulse, Herausforderungen und Expertise aus der Praxis in die Forschung und Lehre einfließen zu lassen. So tragen alle beteiligten Akteure gemeinsam zur Innovations- und Leistungsfähigkeit bei.

Der Fokus liegt auf den folgenden Transferaktivitäten:

  • Kooperative Forschung und Entwicklung zwischen Hochschulen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen und/oder öffentlichen Akteuren
  • Langfristige strategische Allianzen zwischen Hochschulen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen und/oder öffentlichen Akteuren, die einen nachhaltigen Austausch von Wissen, Technologien und Erfahrungen ermöglichen.
  • „Transfer über Köpfe“ durch innovative Modelle für Personalaustausch und -vernetzung oder die Aus- und Fortbildung, um gegenseitiges Lernen und Wissenstransfer zu fördern.
  • Kollaborative Innovationsprojekte zwischen wissenschaftlichen Ausgründungen und KMU und/oder öffentlichen Akteuren sowie zwischen Hochschulen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, bei denen alle Partner aktiv zur Wissensgenerierung und -nutzung beitragen.
  • Gemeinschaftliche Nutzung oder Anschaffung von Forschungsinfrastruktur, um den Zugang zu Ressourcen zu erweitern und interdisziplinären Austausch zu stärken.

Dieser Beitrag kann technologieunabhängig oder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung technologischer Innovationen entstehen. Die Transferergebnisse müssen noch nicht in den Markt eingeführt worden sein.

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Innovationspreis Niedersachsen erfolgt in diesem Jahr über die Plattform innomatch. Darüber wird der gesamte Bewerbungsprozess zentral abgewickelt.

Um Ihre Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie sich zunächst einen Account bei innomatch anlegen. Nach der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung einfach online zu erstellen, zwischenzuspeichern und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit zu bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung ausschließlich über diese Plattform möglich ist.

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Teilen Sie diesen Aufruf gerne mit Ihren Netzwerken. Ein Social Media Kit mit Textbausteinen und Grafiken für Ihre Kanäle können Sie hier herunterladen. Eine Anleitung zum Bewerbungsportal finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei der Teilnahme zu beachten?

Die Anmeldung erfolgt über ein einheitliches Bewerbungsformular. Jedes Projekt kann nur in einer der beiden Kategorien teilnehmen. Die Teilnahme eines Unternehmens oder eines Konsortiums mit mehreren, voneinander unabhängigen innovativen Projekten ist in beiden Kategorien möglich.

Teilnahmebedingungen & Bewertungskriterien

Kategorie

Schlüsseltechnologien

Teilnahmebedingungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen1 (KMU) aller Rechtsformen aus der gewerblichen Wirtschaft
  • Konsortien aus mehreren KMU
  • Konsortien aus KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Forschungsgruppen
  • Als Einzelbewerber teilnehmende KMUs müssen ihren Hauptsitz oder einen Standort in Niedersachsen haben.
  • Konsortien müssen mindestens einen Partner mit Hauptsitz oder Standort in Niedersachsen beinhalten.

1Nach Definition der Europäischen Union: unter 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien2
  • Innovationsgehalt/-höhe: technologischer Innovationsgehalt Ihrer Innovation – insbesondere in Bezug auf den von Ihnen angegebenen Bereich
  • Branchenübergreifende Strahlkraft
  • „Leuchtturmpotenzial“
  • Marktpotenzial: aktuelle Marktsituation und die darüber hinaus bestehenden Marktpotenziale Ihrer Innovation
  • Disruptives Potenzial von Weiterentwicklungen / Perspektive
  • Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen

2Orientiert an den Vorschlägen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in der Studie zum deutschen Innovationssystem Nr. 7-2022: Schlüsseltechnologien, hier abrufbar (S. 110)

Wissens- und Technologietransfer
  • Konsortien aus Wissenschaft (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, etc. und deren Angehörigen) und Anwendungspartnern (z. B. KMU, Bildungseinrichtungen, Vereine/Verbände)
  • Der wissenschaftliche Partner muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.
  • Beitrag zur zukünftigen ökonomischen Wertschöpfung sowie zur Bewältigung aktueller Transformations-herausforderungen
  • Qualität/Originalität der Zusammenarbeit
  • Innovationsgehalt /-höhe
  • Wertschöpfungspotenzial
  • Forschungsinfrastruktur
  • „Leuchtturmpotenzial“
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Ermöglichung eines nachhaltigen Austausches von Wissen, Technologien und Erfahrungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Was gibt es zu gewinnen?

Aus allen Einreichungen werden die drei spannendsten Bewerbungen in jeder Kategorie nominiert und öffentlichkeitswirksam im Niedersachsen.next Innovationsnetzwerk präsentiert.

Die Sieger*innen jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Innovationspreis wird im Rahmen einer feierlichen Abendveranstaltung in Hannover durch den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Grant Hendrik Tonne, und den niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, verliehen.

Im Vorfeld der Preisverleihung werden zudem von allen nominierten Unternehmen und Konsortien mit ihren innovativen Vorhaben hochwertige Imagefilme erstellt, die den Nominierten im Anschluss an die Preisverleihung zur kostenlosen Verfügung gestellt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, die öffentliche Wahrnehmung Ihres Unternehmens oder Ihres Konsortiums mit einer Würdigung Ihres Mutes, Ihrer Ideen und Ihrer Innovationskraft durch eine renommierte Auszeichnung auf Landesebene nachhaltig zu verbessern.

Wir freuen uns auf Ihre spannenden Bewerbungen, die die Stärken und die Vielfalt der niedersächsischen Innovationslandschaft abbilden!

Bitte beachten Sie: Da das zugesprochene Preisgeld eine staatliche Beihilfe darstellt, wird es als sogenannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. In diesem Fall beträgt der Beihilfewert jeweils 20.000 Euro. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15. 12. 2023; im Folgenden: De-minimis-Verordnung). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen. Außerdem werden im Einzelfall personenbezogene Daten der Preisträger verarbeitet, um die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung zu erfüllen. Sofern Sie mit Ihrer Einreichung als Gewinner*in für eine der drei Kategorien hervorgehen, werden wir Sie mit dem Stichtag der Preisverleihung auffordern, eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben.

Wie werden die eingereichten Projekte bewertet?

Die vergleichende Bewertung der Einreichungen erfolgt durch eine mit unabhängigen, in der Innovationsbewertung erfahrenen Expert*innen besetzte Jury. Sie setzt sich zusammen aus Begutachter*innen der Niedersachsen.next GmbH sowie Mitgliedern des Niedersachsen.next Innovationsnetzwerks.

Aus welchen Unterlagen besteht eine Bewerbung?
  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Ein aussagekräftiges Foto, das sowohl im Rahmen der Bewertung als auch im Rahmen der Berichterstattung/Öffentlichkeitsarbeit rund um den Innovationspreis genutzt und veröffentlicht werden darf.

Das Bewerbungsformular muss bis zum 8.6.2026, 17:30 Uhr, ausgefüllt und abgeschickt worden sein. Verspätet und/oder unvollständig eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Um Ihre Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie sich zunächst einen Account bei innomatch anlegen. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit in Ihrem Account einsehen und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeiten.

Welche Termine gilt es zu beachten?

Bewerbungsfrist: 8.6.2026
Bekanntgabe der Nominierten: 1.9.2026 (voraussichtlich)

Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen rund um den Bewerbungsprozess und die Verleihung?

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Niedersachsen.next Innovationsnetzwerks jederzeit zur Verfügung: innovationspreis@nds.de

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