Vier Personen mit Kopfhörern in einem Podcast-Studio.
18.12.2025 2 Min. Lesezeit
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Podcast „Digital gedacht“: Barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseiten: Pflicht und Chance zugleich und vor allem eine Haltung

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie nutzen können. „Es geht um gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Anja Harport, Leiterin des Kompetenzzentrums Digitale Barrierefreiheit beim IT-Dienstleister Adesso im Podcast „Digital Gedacht“ der Niedersachsen.next Digitalagentur. Der Begriff „barrierefrei“ sei dabei irreführend – besser spreche man von „zugänglich“. 

Die Umsetzung ist komplex. „IT-Produkte entstehen nicht im Hinterzimmer“, so Harport. Designer*innen, Entwickler*innen und Redakteur*innen müssten gemeinsam denken, wie Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen oder Nutzungspräferenzen digitale Angebote bedienen. Sensibilisierung sei der Schlüssel. 

Nicole Bongartz, Produktverantwortliche der Webseite des Versicherers DEVK, berichtet aus der Praxis: „Wir haben mit Basisarbeit begonnen – Kontraste, Schriftgrößen, alternative Texte. Aktuell beschäftigen wir uns mit Screenreadern und der Auszeichnung von Icons.“ Audits und die Zusammenarbeit mit einem Entwickler mit Einschränkungen hätten wertvolle Erkenntnisse gebracht. Ihr Tipp: „Pakete schnüren – kleine, gut bearbeitbare Schritte.“ 

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Glaubwürdigkeit und Reputation dank Barrierefreiheit

Juristisch ist das Thema klar geregelt. „Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Björn Bogner von KSB Intax aus Hannover. Es gilt für Webseiten, Apps und digitale Dienstleistungen – auch für Vertragsabschlüsse online. Verstöße können Bußgelder bis 100.000 Euro nach sich ziehen. „Aber es geht nicht nur um Regulierung, sondern um Haltung“, betont Bogner. Unternehmen, die Barrierefreiheit leben, stärken ihre Glaubwürdigkeit und Reputation. 

Warum lohnt sich das Engagement? Harport nennt wirtschaftliche Vorteile: „Wer digitale Produkte für alle zugänglich macht, kann analoge Parallelangebote reduzieren und Kosten sparen.“ Zudem profitieren alle Nutzer von besserer Usability. Statistisch sind 80 Prozent der Behinderungen unsichtbar, nur 2 Prozent angeboren – Einschränkungen betreffen im Laufe des Lebens fast jeden. 

Die DEVK sieht Barrierefreiheit als Reise. „Wir sind nicht bei 100 Prozent“, sagt Bongartz. „Aber wenn Nutzer mit Einschränkungen uns spiegeln, dass sie unsere Seite gut bedienen können, ist das das größte Kompliment.“ 

Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – und eine Chance, digitale Angebote inklusiv, nutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten.

Mehr dazu hören Sie in der neuen Podcast-Folge der Reihe „Digital gedacht“ – mit den Expert*innen von DEVK, Adesso und KSB Intax, moderiert von Angela Sielaff von Niedersachsen.next.

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