Eine Hand mit einem Sensor am Zeigefinger.
17.03.2026 3 Min. Lesezeit
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Neue Förderung für medizinische Sensorik 2026: Bundesregierung setzt auf disruptive Innovationen

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderbekanntmachung für Projekte im Bereich medizinische Sensorik veröffentlicht. Ziel ist es, die Entwicklung der nächsten Generation innovativer Sensorsysteme voranzutreiben und die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern. Einreichungen werden bis zum 27. April 2026, 12 Uhr, entgegengenommen.

Ziel der Förderung

Die Richtlinie richtet sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue Sensorprinzipien für die Medizintechnik untersuchen, entwickeln und prototypisch testen. Im Fokus stehen insbesondere biokompatible, energieautarke und multimodale Sensoren, die klinisch relevante Biomarker am oder im menschlichen Körper erfassen können. Projekte sollen einen klar definierten medizinischen Anwendungsfall adressieren, innovative Technologien wie Mikroelektronik, Messtechnik, Quantentechnologie oder Edge-KI integrieren und eine realistische Marktperspektive aufweisen. Am Ende der Förderung sollen marktfähige Prototypen disruptiver Sensorik vorliegen, die den Bedarf im Gesundheitswesen deutlich verbessern.

Förderfähige Projekte

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch interdisziplinäre Verbundvorhaben. Projektideen sollen eine hohe Innovationshöhe und ein wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen. Sie sollen bestehende Sensorik deutlich verbessern oder neue Verfahren ermöglichen. Gleichzeitig müssen sie regulatorische Anforderungen und Qualitätsstandards frühzeitig berücksichtigen sowie eine realistische Markteinführung und Anwendung im medizinischen Alltag aufzeigen. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die lediglich bestehende Systeme wie Smartwatches einsetzen oder ausschließlich auf die Zulassung eines Medizinproduktprototyps abzielen.

Parallel zu den Forschungsprojekten wird ein Begleitprojekt eingerichtet, das die Vernetzung der geförderten Vorhaben unterstützt. Hierzu zählen:

  • Beratung zu regulatorischen, qualitäts- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Umsetzung von Workshops und Statuskonferenzen
  • Förderung der Wissenschaftskommunikation und des Stakeholder-Managements
  • Erstellung wissenschaftlicher Synthesen und Handlungsempfehlungen für die Innovationskette medizinischer Produkte

Wer kann Anträge einreichen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen aller Größenordnungen, Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen sowie Verbände und Non-Profit-Organisationen mit Sitz in Deutschland. Für Verbundprojekte muss ein*e Koordinator*in benannt werden. Diversität und die Einbindung von Frauen und jungen Forschenden in Leitungsfunktionen werden ausdrücklich gefördert.

Förderanträge können bis zum 27. April 2026, 12 Uhr, eingereicht werden.

Das Antragsverfahren

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Projektkosten sowie nach den Vorgaben der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Für Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben übernommen werden, bei wirtschaftlichen Vorhaben richtet sich die Förderung nach den beihilferechtlichen Vorgaben.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig:

  1. Einreichung der Projektskizzen bis zum 27. April, 12 Uhr beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
  2. Einreichung vollständige Anträge: Auf Grundlage der positiv bewerteten Projektskizzen werden vollständige Anträge über das elektronische Portal „easy Online“ eingereicht.

Informationen zum Antragsverfahren

Die Projektskizzen sollen maximal 12 DIN-A4-Seiten umfassen und ein Grobkonzept, Finanzplanung, regulatorische Strategie und Qualitätsmanagementnachweis enthalten. Verbundprojekte sind in Abstimmung mit dem Koordinator einzureichen. Ansprechpartner und Projektträger für die Umsetzung ist: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträgerschaft „Medizintechnik und Gesundheitstechnologien“, Steinplatz 1, 10623 Berlin

Laufzeit der Förderrichtlinie: Die Laufzeit der Förderrichtlinie richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilferegelungen (De-minimis-Verordnung bzw. AGVO) und endet spätestens am 31. Dezember 2032.

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