Die Förderung niedrigschwelliger Innovationen richtet sich an KMU und Handwerksunternehmen. Bezuschusst werden Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie Prozess- und Organisationsinnovationen, um die Innovationskraft zu stärken. Die Förderhöhe liegt bei maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.