20.01.2026 1 Min. Lesezeit
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Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen: Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen, Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

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