20.01.2026 1 Min. Lesezeit
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Die Stadt Braunschweig hat für Existenzgründungen und junge Unternehmen mit Sitz in Braunschweig seit 2007 einen Gründungsfonds eingerichtet. Daraus werden Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Unternehmens gewährt. Sie können zwischen 1.000 und 7.500 Euro liegen. Ausgeschlossen sind u.a. Existenzgründungen im Nebenerwerb, freiberufliche Existenzgründungen (außer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft) sowie Gründungen im gastronomischen Bereich.

Weitere Voraussetzungen:

Ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Businessplan
Der Antrag muss spätestens 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden – vor Vorhabenbeginn (Gründung, Erwerb oder Erweiterung eines Unternehmens) und Abschluss vertraglicher Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen stehen.
Ggf. müssen die für die Gründung erforderlichen Genehmigungen vorgelegt werden.
Der Unternehmenssitz muss nach Auszahlung des Zuschusses für mindestens drei Jahre in Braunschweig verbleiben.
Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kleiner als zehn sein.
Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme dürfen zwei Millionen Euro nicht überschreiten.

Fragen zum Gründungsfonds gern per Mail an Olivia Sauer von der Braunschweig Zukunft GmbH: olivia.sauer@braunschweig.de 

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