Erweitere Möglichkeiten: Forschungszulage und IFP stärken Innovationen in Unternehmen
Innovationen zu entwickeln und umzusetzen, stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Instrumente – des Bundes und des Landes Niedersachsen – haben Ihr Voraussetzungen und Bedingungen angepasst und erweitert.
Die möglichen Förderquoten wurden sowohl bei der Forschungszulage als auch beim Niedersächsischen Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) in Niedersachsen erhöht. Das IFP wurde zudem auf Technologien für Sicherheits- und Verteidigungsanwendungen erweitert.
Während die Forschungszulage als steuerliches Instrument angelegt ist, stellt das IFP einen direkten Zuschuss für ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereit. Beiden gemeinsam ist, dass sie in der Regel technologieoffen sind. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welches Förderinstrument für ihr Projekt am besten geeignet ist.
Forschungszulage des Bundes
Die Forschungszulage des Bundes ist ein staatliches Förderinstrument, das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform unterstützt. Sie richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung durchführen. Dabei ist das Förderprogramm themenoffen gestaltet: Förderfähig sind Projekte aus nahezu allen Technologiebereichen und Branchen.
Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen insbesondere:
- Personalkosten für eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern
- Auftragsforschung innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die für Forschungs- und Entwicklungsprojekte eingesetzt werden
- Für Vorhaben, die nach den neuen gesetzlichen Regelungen begünstigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen pauschalierte Gemein- und Betriebskosten berücksichtigt werden.
Besonders attraktiv für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von verbesserten Förderkonditionen. Während die Forschungszulage grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen beträgt, können KMU seit 2026 eine erhöhte Förderquote von 35 Prozent erhalten. Für KMU können sich dadurch und die geltenden Bemessungsgrenzen jährliche Förderbeträge von bis zu 4,2 Millionen Euro ergeben.
In Niedersachsen, wo viele mittelständisch geprägte Unternehmen u.a. in den Bereichen Industrie, Mobilität, Energie und Produktionstechnologien aktiv sind, bietet die Forschungszulage eine Möglichkeit, Innovationsprojekte finanziell abzusichern und Entwicklungsrisiken zu verringern.
Digitales und unkompliziertes Verfahren
Ein Vorteil ist das einfache Antragsverfahren. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital und umfasst lediglich zwei Schritte:
- Beantragung einer Bescheinigung des FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
Die Bescheinigung kann bereits vor Projektbeginn, während der Durchführung oder nach Abschluss des Vorhabens beantragt werden. Unternehmen haben zudem bis zu vier Jahre Zeit, die Forschungszulage für entstandene Aufwendungen beim Finanzamt geltend zu machen.
Für Unternehmen, die neue Produkte entwickeln, Produktionsprozesse verbessern oder technologische Herausforderungen lösen, stellt die Forschungszulage eine interessante Ergänzung zu klassischen Förderprogrammen dar.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Forschungszulage, zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung bietet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
Niedersächsisches Förderprogramm IFP
Mit dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) unterstützt das Land Niedersachsen Unternehmen bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem hohen eigenen Entwicklungsanteil. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 50 Prozent der Projektausgaben auf eigenes Personal entfallen. Möglich sind Einzelprojekte ebenso wie Verbund- und Kooperationsvorhaben mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Im regulären IFP können je nach Unternehmensgröße Förderquoten von bis zu 45 Prozent erreicht werden. Im Rahmen der STEP-Erweiterung (siehe unten) gelten für bestimmte Technologiefelder höhere Quoten. Forschungseinrichtungen können im Rahmen förderfähiger Verbundvorhaben abhängig von der Projektkonstellation Förderquoten von bis zu 100 Prozent erreichen.
Förderfähig sind unter anderem:
- Personalausgaben für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Ausgaben für Instrumente und technische Ausrüstung
- Fremdleistungen
- Sonstige projektbezogene Sachausgaben
Zusätzliche Chancen durch die STEP-Erweiterung
Besonders interessant ist die Weiterentwicklung des IFP im Rahmen der europäischen STEP-Initiative (Strategic Technologies for Europe Platform). Unternehmen in den niedersächsischen Übergangsregionen (insbesondere den strukturschwächeren Landesteilen mit besonderer EU-Förderkulisse) können von deutlich verbesserten Förderkonditionen profitieren.
Gefördert werden Vorhaben in strategisch wichtigen Technologiefeldern wie:
- Digitale und technologieintensive Innovationen
- Umwelt- und ressourcenschonende Technologien
- Biotechnologien
- Technologien für Sicherheits- und Verteidigungsanwendungen
Für Projekte der industriellen Forschung steigen hier die Förderquoten erheblich. Kleine Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent und große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Zudem sind für große Unternehmen im Rahmen der STEP-Regelungen erstmals auch Einzelvorhaben förderfähig. Die maximale Fördersumme wurde auf bis zu eine Million Euro für alle beteiligten Unternehmen eines Projekts erhöht.
Kooperationen werden zusätzlich belohnt
Ein besonderer Anreiz liegt in der Zusammenarbeit mehrerer Partner. Unter den in der Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen können Kooperationsvorhaben (mit mindestens zwei Unternehmen, darunter mindestens ein KMU) können einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 15 Prozentpunkten erhalten. Dies stärkt die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung und erleichtert den Transfer neuer Technologien.
Relevanz für den Markteinstieg in die Verteidigungswirtschaft
Vor dem Hintergrund steigender Investitionen in Sicherheit und Verteidigung gewinnt das IFP auch für Unternehmen an Bedeutung, die den Einstieg in die Verteidigungswirtschaft prüfen. Die Förderung kann Unternehmen bei der Entwicklung neuer Technologien, Komponenten oder Dienstleistungen unterstützen. Besonders interessant sind dabei auch sogenannte Dual-Use-Anwendungen, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Die STEP-Erweiterung sorgt hier für neue finanzielle Anreize.
Das IFP kann insbesondere KMU dabei unterstützen, technologische Entwicklungen schneller auf den Markt zu bringen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen bietet die Niedersächsische Investitions- und Förderbank NBank unter: NBank – Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)