Aufruf zur Antragseinreichung: Förderung für Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge
Unter dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ruft das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur Antragseinreichung auf. Ziel ist der Aufbau eines initialen Netzes von Wasserstofftankstellen, verbunden mit der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.
Die Mobilität der Zukunft vorantreiben
Interessierte Unternehmen, Kommunen und andere antragsberechtigte Akteur*innen können noch bis zum 31. Mai 2026 ihre Projektvarianten einreichen.
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen sowie in geeignete Fahrzeugflotten durch Investitionszuschüsse. Auf die Weise wird gewährleistet, dass neue Tankstellen von Anfang an regelmäßige Auslastung durch entsprechende Fahrzeuge haben und die Infrastruktur für emissionsarme Schwerlastlogistik gestärkt wird.
Ein Informationswebinar zur Klärung offener Fragen findet am 17. Februar 2026 von 9:30 bis 11:30 Uhr statt.
Förderhöhe & Fristen:
- Wasserstofftankstellen können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gefördert werden.
- Nutzfahrzeuge mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten bezuschusst werden.
- Ein Gesamtpaket kann bis zu 7 Mio. € umfassen, mit maximal 4 Mio. € pro Tankstelle und 3 Mio. € für Fahrzeuge.
- Laufzeit: 28. Januar – 31. Mai 2026.